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Das neue Staatsangehörigkeitsrechts

Die jüngste Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts – jetzt im Januar 2024 beschlossen – eröffnet sowohl Ausländern in Deutschland als auch Deutschen im Ausland die Möglichkeit zur Mehrfachstaatsangehörigkeit.

Sowohl Ausländer, die sich in Deutschland (jetzt schneller) einbürgern lassen, als auch Deutsche, die im Ausland leben und eine zusätzliche Staatsbürgerschaft annehmen möchten, sind nicht länger gezwungen, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben. Diese Änderung hebt die bisher erforderliche Beibehaltungsgenehmigung auf und eröffnet neue Möglichkeiten für die strategische Nutzung mehrerer Pässe.

Wir freuen uns sehr, dass mehr und mehr Deutsche die Flaggentheorie noch umfassender nutzen können. Durch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft bietet diese Reform eine wertvolle Chance für deutsche Perpetual Traveler, die die Welt als ihre Heimat betrachten. Die Option der Staatsangehörigkeit geht über traditionelle Visa, temporäre oder dauerhafte Aufenthaltsbewilligungen und sogenannte „Golden Visa“ hinaus. Endlich kannst du beim kompletten Flaggen-Setup über Deutschland hinaus denken ohne dich von den Vorzügen des deutschen Passes zu trennen.

Diese Änderung ermöglicht es, über die traditionelle Bindung der Staatsbürgerschaft an nationale Loyalitäten hinauszugehen. Die Annahme mehrerer Staatsbürgerschaften basiert auf vielfältigen Gründen, darunter wirtschaftliche, soziale, politische und steuerliche Überlegungen. Diese Vielfalt kann als Absicherung und flexible Planungsoption dienen. Es geht ebenfalls um eine signifikante Erweiterung Deiner Rechte und Freiheiten, angepasst an Deine Bedürfnisse und Deinen Lebensstil, entsprechend zu optimieren.

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