Templer - Blog

Die Ordenskirchen

1139 erhielt der Orden der Tempelritter, neben
anderen Privilegien, auch das Recht eigene
Priester – Ordenskaplane (clerici) – zu haben,
die sich um die religiösen Bedürfnisse der Ordensmitglieder
zu kümmern hatten. Die Weihen
sollten die Kaplane von jedem Bischof empfangen
dürfen. In der Ordenshierarchie nahmen die
Kaplane keine wesentliche Stellung ein, sie hielten
den Gottesdienst, besorgten die Seelsorge
und waren ausschließlich für die Beichte der Angehörigen
der jeweiligen Komturei zuständig.
Sie hatten aber sonst keinen Einfluss und waren
vom Willen der Ordensritter abhängig. Sie hatten
im Kapitel weder Sitz noch Stimme. Sie trugen
ein schwarzes Ordenskleid mit rotem Tatzenkreuz.
Die in den Orden eintretenden Geistlichen wurden
der Befehlsgewalt der Bischöfe entzogen, ihr
Bischof wurde der Bischof von Rom. Die Bischöfe
hatten allerdings die Pflicht, jedem, von den
Templern mit den entsprechenden Bescheinigungen
ausgestatteten zu ihnen gesandten Geistlichen,
die entsprechenden Weihen zu erteilen,
ohne dem Geweihten später Weisungen erteilen
zu dürfen.
Die päpstliche Bulle „Militia dei” (7. April 1145)
erlaubte dem Orden eigene Kirchen und Friedhöfe
zu errichten. Jede auch noch so kleine Komturei
verfügte daher über eine Gebetsstätte oder
Kapelle und im Laufe der Zeit öffneten die Templer
ihre Kapellen auch für die Nachbarschaft. Dies
zum großen Ärger der Pfarrpriester, die durch
die Messen des Ordens Einbußen ihrer Einnahmen
hinnehmen mussten. Ein Umstand, der zur
ständigen Auseinandersetzung zwischen Weltklerus
und Ritterorden führte. Auch überschritten
die Ordenskaplane häufig ihre Zuständigkeit und
erteilten Ordensfremden Absolution für ihre Vergehen.
Im Zuge des 3. Laterankonzil 1179 wurde
der Orden vom Episkopat vor Papst -»Alexander
III. beschuldigt, seine Privilegien über das legale
Maß hinaus auszunützen, indem er Kirchen widerrechtlich
in seinen Besitz gebracht hätte, Gebannten
durch seine Kaplane Absolution erteilte
und auf seinen Friedhöfen beerdigen ließe. Papst
Alexander rügte zwar den Orden, doch blieben
die Anklagen ohne Folgen für die Templer. Am
27. Jänner 1223 erhielten die Ordensgeistlichen
der Provinzhaupthäuser von Papst -»Honorius
III das Recht den Ordensangehörigen die Absolution
zu erteilen. Aus diesem Grund warnte der
Bischof von Akkon -»Jakob de Vitry den Orden
vor dem Missbrauch dieser Rechte:
„Laien dürfen nicht die Aufgaben des Priesters
usurpieren (…), denn die Schlüssel sind ihnen
nicht anvertraut, auch nicht die Gewalt zu binden
und zu lösen.”
Papst ^»Alexander IV. erweiterte die Rechte der
Ordenskaplane, indem er sie ermächtigte, auch
allen auf ihren Gütern lebenden Personen die
Absolution zu erteilen und ihnen Sakramente zu
spenden (1. September 1260).

Schreibe einen Kommentar