Templer - Blog

Haben Sie gewusst…

dass Kurt Tucholsky recht hatte, als er sagte: „In Deutschland gilt derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht.“ Das stimmt hundert Jahre später immer noch. Ganz aktuelles Beispiel: Vor knapp 2 Jahren hat ein Unternehmer Dutzende Zitate von prominenten Corona-Hetzern zusammengestellt und auf Twitter veröffentlicht. Die deutsche Justiz sieht darin aber keine Hassrede, Volksverhetzung oder Gewaltandrohung. Vielmehr wird jetzt dem Zitate-Sammler der Prozess gemacht wegen “Erstellung von Feindeslisten im Internet”.
Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Grundlage hierfür bildet der noch relativ junge Paragraf 126a StGB, der „gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten“ unter Strafe stellt.

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