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Klagen Sie doch den Österreichischen Staat

Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass es rechtswidrig war, dass Betriebe mit grossen Verkaufsflächen im April nicht aufsperren durften.

Deshalb ist ihnen ein finanzieller Schaden entstanden, den die Unternehmer vom Staat fordern können.

Zuerst muss der Österr. Finanzprokuratur ein Anspruchsschreiben übermittelt werden.
Ich nehme an, dass diese Behörde nicht freiwillig bezahlen oder den Schaden herunterrechnen wird.
Dann muss die Republik Österreich verklagt werden. Ich glaube, dass sich die grossen Unternehmen das schon trauen werden. Super. Der Österr. Staat auf der linken Seite des Richters als Beklagter.

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