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Komturei Trier (Deutschland)

Die Komturei von Trier wird erstmalig in zwei Urkunden aus dem Jahr 1228 erwähnt. Der Hof soll sich in der Nähe der alten römischen Moselbrücke befunden haben. Die eine der beiden erhaltenen Urkunden, ausgestellt am 14.07.1228, beleuchtet das Verhältnis der Templer zur Ortsgeistlichkeit: sie behandelt einen Streitfall zwischen dem Domkapitel von Trier und dem Templerhaus. Gegenstand der Zwistigkeiten war eine Wiese in der Nähe einer Brücke zu “Wavere”, auf die zum einen das Domkapitel, zum anderen die Templer Anspruch erhoben. Der mit der Untersuchung des Sachverhalts beauftragte erzbischöfliche Beamte Thimar gab dem Antrag des Domkapitels auf Zeugenverhöre in Trier statt, insofern auch der Provinzmeister der Templer von Lothringen (die deutsche Provinz der Templer war gerade in der Gründung begriffen, dennoch blieb der Provinzmeister von Lothringen der Komturei von Trier vorgesetzt) seine Zustimmung gäbe. Hierzu wurde die Anhörung um vierzehn Tage verschoben (Mittelrheinische Regesten II, S. 498, Nr. 1868 – Original in Koblenz. Gedr. Mittelrhein Urkundenbuch 3,277). In der zweiten Urkunde vom 22.08. 1228, ist die Entscheidung über diesen Streitfall dokumentiert: Thimar sprach die umstrittene Wiese dem Domkapitel zu. Dabei hatten sich die Parteien in Gegenwart des Provinzmeisters von Lothringen vorab auf eben diesen Thimar als Schiedsrichter geeinigt. Vor diesem Urteilsspruch wurde jedoch eine Ortsbesichtigung unter Teilnahme des Abtes von Villers und dem Ritter Ludwig durchgeführt. Weiterhin erfolgten Zeugenvernehmungen, welche jedoch wegen mangelhafter Ausführungen ergebnislos blieben (Mittelrheinische Regesten II. Teil Seite 499 Nummer 187 – Original in Koblenz Gedr. Mittelrhein Urkundenbuch 3,278).

Am 17.04.1242 verbanden sich die sieben Hauptkirchen zu Trier, um gemeinsame Maßnahmen gegen die Angreifer und Räuber von kirchlichen Personen bzw. Institutionen zu treffen. In der hierüber ausgestellten Urkunde werden neben anderen religiösen Genossenschaften auch die Templer zur Mitwirkung eingeladen. Die nächste Nachricht über die Komturei von Trier findet sich erst in einer Urkunde vom 07.11.1273 erwähnt. Nach dieser Urkunde bestätigt ein Bruder Martin, Provinzmeister der Templer von Lothringen(!), dass seine Ordensbrüder durch die Bezahlung von 40 Pfund Heller an die Stadt Trier einen Schaden als beglichen erachten, welchen sie bei der Stadtbefestigung verursacht hatten. Dazu versprachen die Templerbrüder von Trier die Bestätigung dieser Zahlung vom Provinzmeister von Frankreich(!) zu erwirken.

Es ist davon auszugehen, dass die Niederlassung von Trier wie durch Papst Clemens V. angeordnet an den Johanniterorden übergegangen ist. Grundlage für die Vermutung ist eine Festsetzung vom 04.05.1338, aus der zu ersehen ist, dass die Johanniter zu Trier in einem Streit mit dem Domkapitel, auf eine Wiese, welche ehemaliges Templergut war, Anspruch geltend machten und zu diesem Zweck Erhebungen veranlassten. Bauliche Überreste sind von der Komturei nicht erhalten.

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