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Papst passt Kirchenrecht zu Opus Dei an

Franziskus hat den Sonderstatus des Opus Dei im Kirchenrecht angepasst. An diesem Dienstag, 8. August 2023, veröffentlichte der Vatikan einen entsprechenden Erlass. In dem Motu Proprio werden sogenannte Personalprälaturen mit öffentlichen klerikalen Vereinigungen päpstlichen Rechts gleichgestellt.

Europa: Prälatur Opus Dei stellt sich neu auf
Dazu zählt etwa die französische Communauté Saint-Martin (Gemeinschaft Sankt Martin). Dementsprechend soll der Prälat von Opus Dei künftig als „Moderator“ agieren, wie die Leiter solcher Vereinigungen genannt werden.

2022 hatte der Papst das Opus Dei („Werk Gottes“) bereits der vatikanischen Klerusbehörde unterstellt. Dort sind auch die klerikalen Vereinigungen angesiedelt. Zwar betrifft der neue Erlass gemäß dem Wortlaut Personalprälaturen im Allgemeinen; das Opus Dei ist aber die einzige katholische Organisation in dieser Form.

Klima der Gemeinschaft
In einer ersten Reaktion kündigte das Opus Dei an, zunächst die Folgen der rechtlichen Änderungen genau untersuchen zu wollen. Diese stünden in Zusammenhang mit der Arbeit an einer Statuten-Anpassung, die das Opus Dei zurzeit gemeinsam mit dem Dikasterium für den Klerus vorantreibe. Dabei herrsche ein „Klima der Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater“, hieß es.

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