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Pfändungs- und Haftungsschutz via Liechtenstein

Das kleine Fürstentum Liechtenstein am Rhein zwischen Österreich und der Schweiz ist nicht nur das europäische Musterland, hat eine vorbildliche Altersversorgung der Bevölkerung mit 11 Jahresausgaben Reserve (!), sondern ist auch der mit Abstand beste Finanzplatz in ganz Europa.

Nun wurde mir bekannt, dass es auch in Bezug auf Pfändungs- und Haftungsschutz etwas Besonderes zu bieten hat (auch für Ausländer).

Liechtenstein gehört nicht der EU (Europäische Union) an, wohl aber dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum = das sind alle EU-Mitgliedsländer plus Island, Norwegen und eben Liechtenstein). Das hat unter anderem den Vorteil, dass die Angebote liechtensteinischer Banken und Versicherungen rechtlich und steuerlich anerkannt sind und nicht gegen EU-Recht verstoßen.

Was nun Insolvenzverfahren betrifft, so gilt seit 2002 in der EU das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen. Dieses erleichtert Konkursverwaltern etc. grenzüberschreitend tätig zu werden. Denn gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen werden zwischen den Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt und vollstreckbar.

Dieses auch Lugano-Übereinkommen genannte Vertragswerk wurde von Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz, Norwegen und Island unterzeichnet, in einzelnen sind das:
Belgien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien
Luxemburg
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Schweden
Schweiz
Spanien
Wie Sie sehen, fehlt Liechtenstein. Es hat das Lugano-Übereinkommen nie unterschrieben. Somit ist es in Liechtenstein nicht anwendbar, womit das Fürstentum einen besonderen Pfändungs- und Haftungsschutz gewährt.

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