Templer - Blog

Sterbehilfe: Der lange Arm des vatikanischen Malteserordens

Vatikannahe Gegner der Sterbehilfe müssen eine herbe Niederlage einstecken. Das deutsche Sterbehilfe-Verbot ist verfassungswidrig.

Das deutsche Verfassungsgericht erklärte mit Urteil vom 26. Februar 2020 das Verbot der Sterbehilfe für verfassungswidrig und gab damit einer Beschwerde der Sterbehilfe-Organisation Dignitas und anderen Beschwerdeführern Recht.

Der entsprechende Paragraph 217 («Geschäftsmässige Förderung der Selbsttötung») im Strafgesetzbuch war im Jahr 2015 vom deutschen Bundestag mit 360 zu 233 Stimmen angenommen worden, vor allem mit den Stimmen der CDU/CSU. Die anderen Fraktionen waren mehrheitlich dagegen.

Schreibe einen Kommentar