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Was bedeutet „AWV-Meldepflicht beachten“?

Auf dem Kontoauszug, auch online, findet man manchmal die Mitteilung „AWV-Meldepflicht beachten“.
Sie erscheint immer dann, wenn man eine Gutschrift aus dem Ausland bekommen bzw. wenn man eine Überweisung ins Ausland getätigt hat.

Müssen Sie hier Meldung machen an die Deutsche Bundesbank, ansonsten drohen empfindliche Bußgelder? Manche Bankmitarbeiten behaupten dies, aber in Wirklichkeit verhält es sich so:

AWV ist die Abkürzung für Außenwirtschaftsverordnung.
Sie steht im Zusammenhang mit dem AWG, dem Außenwirtschaftsgesetz.
AWG und AWV bestimmen, dass Überweisungen von und nach Deutschland einer Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank unterliegen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Meldepflicht-Grenze liegt bei 12.500 Euro.
Zur Meldung verpflichtet ist nicht das Geldinstitut, sondern der Kontoinhaber. Die Banken sind nur verpflichtet, auf die Meldepflicht hinzuweisen. Und dies tun sie generell, also auch bei ein- und ausgehenden Kleinbeträgen, die weit, weit unter 12.500 Euro liegen.

Meldepflicht
Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen , die einen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland haben.
Ausländer, die länger als 1 Jahr in Deutschland leben (sog. Deviseninländer) unterliegen ebenfalls der Meldepflicht.
Nicht meldepflichtig sind Deutsche, die länger als 1 Jahr im Ausland leben (sog. Devisenausländer), auch wenn sie noch ein deutsches Konto haben.

Meldefrist
Die Meldefrist ist relativ kurz: Sie muss bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats erfolgen.
Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bestraft werden kann.

Falls Sie noch nie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind – machen Sie sich keine Sorgen. Es ist das wahrscheinlich wirkungsloseste Gesetz in Deutschland und kennt außerdem zahlreiche Ausnahmen. Es gibt auch keine Kontrollmöglichkeiten. Eine Nichtbeachtung der AWV bleibt für Privatpersonen praktisch immer ohne Folgen!

Für juristische Personen, also für Unternehmen, haben die Meldevorschriften von AWV und AWG dagegen eine große Relevanz und sollten auf keinen Fall unbeachtet bleiben.

Ausnahmen
Die oben genannten Ausnahmen sind für Privatpersonen die folgenden. Keine Meldepflicht bei:
Überweisungen vom eigenen Inlandskonto aufs eigene Auslandskonto und umgekehrt.
Aus- und Rückzahlungen von Krediten und Einlagen (Tagesgelder, Festgelder) mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten
Wareneinfuhr- und Ausfuhrerlösen
Bargeldmitnahmen ins Ausland (es sind aber die Zollbestimmungen zu beachten)
Ein privater Kapitalanleger mit Konto oder Depot im Ausland hat also praktisch nichts zu befürchten!

Und wer doch etwas melden will an die Deutsche Bundesbank kann die telefonisch und anonym tun. Tatsache!

Eine Schnittstelle zum Fiskus gibt es auch nicht. Die Bundesbak selbst bestätigt, dass Privatpersonen nicht kontrolliert werden.

Warum will dann die Bundesbank diese Daten haben? Rein für statistische Zwecke.

Nun wissen Sie,
was es mit der AWV-Meldepflicht wirklich auf sich hat, und kein Bankangestellter kann Ihnen entweder Unsinn erzählen (was gar nicht selten vorkommt!) oder Angst einjagen, nur damit Sie Ihr Geld nicht ins Ausland verschieben, wo die Bank nichts mehr daran verdienen kann. Dann könnte das Institut Ihnen nämlich nicht mehr bzw. weniger eigene Finanzprodukte anbieten und fette Provisionen kassieren.

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