EU-Staaten dürfen rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten
EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. Rituelle Schlachtungen als solche würden nicht verboten, und damit werde die Religionsfreiheit geachtet. Religionsvertreter äussern deutliche Kritik.