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Koppelt alle Steuerfreibeträge an die Inflation

Die Inflation seit 1990 beträgt insgesamt fast 90 Prozent. Eine Lösung wäre simpel: Alle Freibeträge und Pauschbeträge bei der Steuer sollten an die Inflation gekoppelt werden. Steigt das allgemeine Preisniveau um fünf Prozent, geht der Freibetrag entsprechend rauf. Nur so wird sichergestellt, dass wirklich die finanzielle Leistungsfähigkeit besteuert wird. Eigentlich soll genau das bei der Steuer erreicht werden.

Auch die pauschale Abgeltungsteuer ist mit ihren aktuellen Regeln nicht inflationsfest. Denn bei vielleicht acht Prozent Inflation dieses Jahr würde ein mit zwei Prozent verzinstes Guthaben nicht an Wert gewinnen, sondern eben sechs Prozent verlieren. Trotzdem müsste auf den scheinbaren Gewinn Steuer gezahlt werden.

Denkbar wäre auch hier, sich am realen Wertzuwachs zu orientieren – also nach Abzug der Inflation. Bei Negativzinsen hätte das dann sogar zu einer Mini-Steuererstattung geführt.

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