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Vatikan-Experte sieht Reformbedarf bei Kirchenrecht

Als weiteres Beispiel nannte Arrieta Vermögensrechte. Im derzeit gültigen Kodex des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici, CIC) aus dem Jahr 1983 sei es um den Schutz von Kirchenvermögen gegangen. „Heute hat sich die Finanzsituation sehr verändert“, sagte der spanische Kurienbischof. Diese sei auch von Land zu Land unterschiedlich.

Im Januar 1983 erschien das neue kirchliche Gesetzbuch und löste den Codex von 1917 ab. Der neue CIC gilt als das letzte Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965). Er sollte das Kirchenbild des Reformkonzils in konkretes Recht umsetzen.

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