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Was sind Barmittel?

Der Staat versteht seit 02.10.2018 unter “Barmittel” nicht mehr nur Banknoten und Münzen. Dazu gehören nun auch Buchgelder auf Prepaid- und Kreditkarten, ja sogar Gold-, Silber und Diamanten. Sowie Bank- und Reiseschecks! Das alles muss jetzt gemeldet werden, wenn bei Einreise in die bzw. Ausreise aus der EU die Meldegrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Und es gilt nun auch für Post-, Fracht- und Kuriersendungen.
Nun muss man wissen: Kryptowährungen fallen nicht unter die o.g. Barmittelverordnung. Wenig bekannt ist: Kryptowährungen lagern nicht in der Wallet (digitalen Brieftasche), sondern in der dezentralen Blockchain. Über die Wallet werden nur die Zugangsschlüssel verwaltet. Und so wie man bei Grenzübertritt nicht den Schlüssel zu einem Tresor im Ausland angeben muss, so muss man auch nicht die Krypto-Zugangsschlüssel angeben. Somit sind beim Passieren einer EU-Außengrenze auf einer Wallet technisch und vor allem juristisch keine anmeldepflichtigen Vermögenswerte vorhanden. Nach dem Grenzübertritt kann man Geldbeträge über die Wallet auf eine Kryptozahlkarte übertragen und damit Zahlungen leisten oder sie in konventionelle Währungen umtauschen bzw. sich auszahlen lassen.

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