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Woran erkennt man eine gute Arztpraxis

Erhalte ich eine verständliche und neutrale Aufklärung, Information und Beratung?

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Sie über Ihre Erkrankung und über alle für Ihren Fall in Frage kommenden Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten umfassend und rechtzeitig zu informieren sowie aufzuklären. Sie sollen Sie verständlich und so rechtzeitig informieren, dass Sie in Ruhe eine Entscheidung treffen können. Sie können auf Information und Aufklärung ausdrücklich verzichten. Daneben müssen Ärztinnen und Ärzte Sie über Kosten von Gesundheitsleistungen (sogenannte IGeL), die Sie vielleicht selbst tragen müssen, informieren1. Die Aufklärung und Informationen sollten zudem nicht nur für Sie verständlich, sondern auch auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sein.
Außerdem ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte Sie unabhängig von eigenen Interessen und Interessen Dritter informieren. Denn: Werbung ist zwar heutzutage allgegenwärtig – in eine Praxis gehört sie allerdings nicht; schließlich geht es um Ihre Gesundheit und nicht um den Verkauf von medizinischen Leistungen und Mitteln. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:
Individuell aufklären und informieren
• Für manche Menschen kann das Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt schwierig sein, beispielsweise bei einer Hörschädigung oder bei geringen Deutschkenntnissen2. Alle Praxismitglieder bemühen sich daher, dass Sie alles verstehen.
• Die Aufklärung muss mündlich vorgenommen werden. Ergänzend können Sie auch schriftliche Informationsmaterialien erhalten.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schlägt Ihnen vor, eine Begleitperson hinzuzuziehen.
• In der Arztpraxis erhalten Sie bei Bedarf fremdsprachiges Informationsmaterial.
Umfassend, neutral und verständlich informieren, aufklären und beraten
• Wenn Sie grundsätzlich über manche Dinge nicht informiert und aufgeklärt werden wollen, respektiert das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erklärt Ihnen verständlich, welche Diagnose bei Ihnen gestellt wurde. Wenn es sich anbietet, nutzt sie/er dabei Abbildungen oder Grafiken.
• Sie erhalten Informationen zu möglichen Krankheitsursachen oder -anzeichen. Auch über den weiteren Verlauf Ihrer Krankheit und über mögliche Folgen für Ihre Lebensqualität und -umstände werden Sie aufgeklärt.
• Wenn nötig, spricht Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen über eine Umstellung des Lebensstils.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen alle in Frage kommenden Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten sachlich und verständlich vor.
Zum Beispiel:
◦ Welche Möglichkeiten (Art und Umfang) gibt es?
◦ Was wird jeweils genau gemacht?
◦ Wie wird es gemacht?
◦ In welchem Rahmen wird es gemacht?
◦ Welche Folgen hat die Maßnahme?
◦ Gibt es Alternativen?
◦ Wie geeignet ist die jeweilige Methode?
◦ Wie notwendig oder dringlich ist die Untersuchung oder die Behandlung?
◦ Wie sind die jeweiligen Erfolgsaussichten?
• Wirkungsweise, Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen der vorgeschlagenen Untersuchungs- und Behandlungsmöglichkeiten werden Ihnen nachvollziehbar erläutert.
• Sie bekommen Hinweise, ob und wie Sie Nebenwirkungen vermeiden können und was Sie tun sollten, falls welche auftreten.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt legt Ihnen dar, wenn der Nutzen oder die Risiken einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode noch nicht wissenschaftlich untersucht oder sicher nachgewiesen wurden.
• Zudem erklärt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt, welche Auswirkungen die empfohlenen Untersuchungs- oder Behandlungsmöglichkeiten auf Ihre Lebensqualität und Ihren Alltag haben können.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erläutert Ihnen, welche Folgen es hätte, wenn Sie nicht behandelt würden.
Übermittlung von Informationen
• Die Praxis informiert Sie auf einem zuverlässigen Weg über ein Untersuchungsergebnis; auch wenn dieses unauffällig ist.
• Sie können sich telefonisch über dringende medizinische Fragen informieren oder sich nach Befunden erkundigen. Die Befunde und Konsequenzen daraus sollten Sie jedoch in einem persönlichen Gespräch in der Praxis besprechen.
• Die Praxis gibt Ihnen eine schriftliche Übersicht über die verordneten Medikamente mit (Medikationsplan). Eine solche Übersicht ist besonders wichtig, wenn mehrere Ärztinnen oder Ärzte an Ihrer Behandlung beteiligt sind.
• Sie erhalten außerdem Hinweise zur Einnahme oder zur Anwendung der verschriebenen Medikamente, zum Beispiel zur Dosierung oder Dauer der Anwendung.
Information zur Finanzierung
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erläutert Ihnen, welche Kosten für Untersuchungen, Behandlungen oder Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht übernommen werden und welche Kosten Ihnen voraussichtlich entstehen können.
Informationen zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)3
• Wenn Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine IGeL empfiehlt, erläutert sie/er Ihnen, warum diese für Sie von Nutzen sein kann.
• Bei IGeL informiert Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vorher mündlich und schriftlich über den Nutzen und mögliche Risiken. Außerdem erhalten Sie Auskunft über die genaue Höhe der auf Sie zukommenden Kosten sowie die Zahlungsweise.
• Wenn eine IGeL durchgeführt werden soll, schließt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab.
• Für den Fall, dass Sie nicht über IGeL-Angebote beraten werden wollen oder eine vorgeschlagene IGeL ablehnen, respektiert Ihre Ärztin oder Arzt Ihre Entscheidung.
Prüfen, ob Sie alles verstanden haben
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt nach, ob Sie alle Erläuterungen verstanden haben.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ermutigt Sie, auch selbst Fragen zu stellen.
• Wenn Sie etwas vergessen haben, können Sie das beim nächsten Termin nochmals erfragen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat dafür Verständnis.

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