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15 jähriges Kind klagt den Österreichischen Staat

In der Obersteiermark soll es, so will es Schülerin M. (15) verklagt die Republik wegen der Maskenpflicht im Unterricht. Im Gespräch mit ÖSTERREICH sagt ihre Anwältin Michaela Hämmerle, es gehe dem Teenager beim Tragen der Maske richtig schlecht: „Sie kriegt kaum Luft, es stört sie.“

Klagsbegründung: Gymnasiastin M. meint, es gäbe keine Beweise, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Klasse die Ansteckung verhindere. Die Anwältin verweist auf eine dänische Studie, wonach ein MNS keinen Einfluss habe.
Experten widersprechen vehement: Maske schützt
Viren. Falsch, sagt dazu Virologe Norbert Nowotny: „Masken bringen sehr wohl etwas. Eine FFP2-Maske filtert Viren zu 95 Prozent aus der Luft heraus.“

Zweites Argument der Klägerin: Anwältin Hämmerle gibt an, dass es Beweise gäbe, dass Kinder und Jugendliche „kaum von Covid-19 betroffen“ seien.
Konter. Dem widerspricht Hans-Peter Hutter, Hygienemediziner der Med Uni Wien: „Es ist durchaus geklärt, dass Kinder und Jugendliche an Covid erkranken können, in Einzelfällen sogar sehr schlimm. Kinder ab 15 Jahren können die Viren im selben Ausmaß weitergeben wie Erwachsene.“

Die Schülerin verlangt von der Republik die Feststellung, dass sie keinen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Sonst will sie, dass der Staat die Haftung für sämtliche Folgeschäden, die durch das Maskentragen auftreten, übernimmt. Bei Erfolg soll eine Massenklage folgen.

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