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Bankgebühren zurückfordern

Ein neues BGH-Urteil ermöglichst, dass Sie Bankgebühren zurückfordern können? Nachdem Gratiskonten wegen der Null- und Negativzinspolitik der EZB unrentabel wurden, haben fast alle Banken Gebühren erhöht oder ganz neue Gebühren eingeführt. Die Kunden wurden zwar informiert, aber wer widersprach, dem wurde das Konto meist gekündigt. Die anderen haben es wohl oder über geschluckt, zumal auch Land- und Oberlandesgerichte die Vorgehensweise der Banken billigten. Nun aber hat das BGH als oberstes Gericht ein ganz anderes Urteil gesprochen: die „schweigende Zustimmung“ ist nicht zulässig! (BGH vom 27.04.21, Az. XI ZR 26/20). Somit haben diese Kunden nun wohl in den allermeisten Fällen einen Anspruch auf Bankgebühren-Rückerstattung. Musterbrieftexte u.a. von der Stiftung Warentest

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