Templer - Blog

Basiskonto der Banken muss erschwinglich bleiben

Das so genannte Basiskonto wurde vom Gesetzgeber 2016 eingeführt. Es soll auch Menschen mit wenig Geld grundlegende Bankgeschäfte ermöglichen. Somit können nun auch Flüchtlinge und sogar Obdachlose ein Girokonto haben. Alle Banken in Deutschland sind demnach im Grundsatz verpflichtet, auf Antrag solch ein Konto ohne vorherige Prüfung einzurichten. Über die Kosten sagt das Gesetz nicht Bestimmtes aus, außer, dass sie angemessen sein müssen. Für die Deutsche Bank waren dies 8,99 Euro im Monat. Das sei zu viel, meinten die Verbraucherzentralen und klagten. Dieser Meinung hat sich der Bundesgerichtshof nun angeschlossen, ohne aber eine Obergrenze zu nennen. Das neue Urteil gilt auch für laufende Kontoverträge.

Schreibe einen Kommentar