Der Papst antwortet
Zweifel an der Behauptung, die weit verbreitete Praxis der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften stimme mit der Offenbarung und dem Lehramt überein (KKK 2357).
Nach der in der Heiligen Schrift bezeugten göttlichen Offenbarung, die die Kirche „im göttlichen Auftrag und mit Hilfe des Heiligen Geistes fromm anhört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (Dei Verbum IO) (verhält es sich folgendermaßen): „Im Anfang“ schuf Gott den Menschen zu seinem Bilde, als Mann und Frau schuf er sie und segnete sie, damit sie fruchtbar seien (vgl. Gen l, 27-28), wobei der Apostel Paulus lehrt, dass die Leugnung der geschlechtlichen Verschiedenheit eine Folge der Leugnung des Schöpfers ist (Röm l, 24-32). Frage: Kann die Kirche von diesem „Prinzip“ abweichen, indem sie es im Gegensatz zu dem, was Veritatis splendor 103 lehrt, als ein bloßes Ideal betrachtet und objektiv sündige Situationen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften als „mögliches Gut“ akzeptiert, ohne die geoffenbarte Lehre zu verletzen?
Antwort von Papst Franziskus auf die zweite Frage
a) Die Kirche hat eine sehr klare Vorstellung von der Ehe: eine exklusive, stabile und unauflösliche Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau, die von Natur aus offen für die Zeugung von Kindern ist. Nur diese Verbindung kann als „Ehe“ bezeichnet werden. Andere Formen der Verbindung verwirklichen sie nur „teilweise und in analoger Weise“ (Amoris laetitia 292), so dass sie streng genommen nicht als „Ehe“ bezeichnet werden können.
b) Es ist nicht nur eine Frage der Benennung, sondern die Wirklichkeit, die wir Ehe nennen, hat eine einzigartige wesentliche Beschaffenheit, die einen exklusiven Namen erfordert, der auf andere Wirklichkeiten nicht anwendbar ist. Sie ist zweifellos viel mehr als ein bloßes „Ideal“.
c) Aus diesem Grund vermeidet die Kirche jede Art von Ritus oder Sakramentale, die dieser Überzeugung widersprechen und den Anschein erwecken könnte, dass etwas, was nicht der Fall ist, als Ehe anerkannt wird.
d) In unserer Beziehung zu den Menschen dürfen wir jedoch die pastorale Liebe nicht vernachlässigen, die alle unsere Entscheidungen und Haltungen durchdringen muss. Die Verteidigung der objektiven Wahrheit ist nicht der einzige Ausdruck dieser Nächstenliebe, die auch aus Freundlichkeit, Geduld, Verständnis, Zärtlichkeit und Ermutigung besteht. Deshalb dürfen wir keine Richter sein, die nur verneinen, ablehnen und ausgrenzen.
e) Dementsprechend muss die pastorale Klugheit richtig einschätzen, ob es Formen der Segnung gibt, die von einer oder mehreren Personen erbeten werden und die nicht eine falsche Vorstellung von der Ehe vermitteln. Denn wenn man um einen Segen bittet, drückt man eine Bitte um Hilfe von Gott aus, eine Bitte, besser leben zu können, ein Vertrauen auf einen Vater, der uns helfen kann, besser zu leben.
f) Auch wenn es Situationen gibt, die aus objektiver Sicht moralisch nicht annehmbar sind, verlangt andererseits dieselbe pastorale Nächstenliebe von uns, andere Menschen, deren Schuld oder Verantwortung durch verschiedene Faktoren, die die subjektive Zurechenbarkeit beeinflussen, gemildert werden kann, nicht einfach als „Sünder“ zu behandeln (vgl. Johannes Paul II., Reconciliatio et Paenitentia, 17).
g) Entscheidungen, die unter bestimmten Umständen Teil der pastoralen Klugheit sein können, müssen nicht notwendig zur Norm werden. Das heißt, es ist nicht angebracht, dass eine Diözese, eine Bischofskonferenz oder irgendeine andere kirchliche Struktur auf Dauer und offiziell Verfahren oder Riten für alle möglichen Angelegenheiten genehmigt, denn alles, „was Teil einer praktischen Unterscheidung angesichts einer bestimmten Situation ist, kann nicht zur Norm erhoben werden“, weil dies „zu einer unerträglichen Kasuistik führen würde“ (Amoris laetitia 304). Das Kirchenrecht soll und kann nicht alles abdecken, und auch die Bischofskonferenzen mit ihren verschiedenen Dokumenten und Protokollen können dies nicht tun, da das Leben der Kirche durch viele Kanäle neben den normativen fließt.