Templer - Blog

Die 4 Steuersysteme der Welt

Es gibt knapp 200 souveräne Staaten auf dieser Welt. Die Zahl der Steuersysteme, mit denen sie Ihre Untertanen zur Kasse bitten, ist jedoch viel, viel geringer; im Grunde gibt es nur 4. Zwei sind richtig hart, ein anderes interessant und eine weiteres ist besonders vorteilhaft: Wie Sie bei entsprechender Gestaltung davon persönlich profitieren können, lesen Sie hier:

Residenzbesteuerung
Die meisten Staaten, genauer gesagt 130 Staaten, praktizieren die Residenzbesteuerung, in Europa fast alle. Das Kriterium für die Residenzbesteuerung ist der Wohnsitz. Sobald er in einem solchen Land dauerhaft oder überwiegend (mehr als 182 Tage) genommen wird, wird man – auch als Ausländer – dort steuerpflichtig, und zwar in der Regel mit seinem Welteinkommen.

Nun muss man aber noch untersuchen, ob das Wohnsitzland Außensteuergesetze hat
(CFC Rules = Controlled Foreign Corporation Rules). Fehlen sie, sind, grob gesagt,
Einkommen über Auslandsfirmen steuerfrei (die Feinheiten sind in jedem Land
unterschiedlich und müssen individuell recherchiert werden). Gibt es CFC Rules, dann ist
darin festgelegt, ob eine Offshorefirma im Inland Steuern zahlen muss, wenn der Inhaber
sich im Inland aufhält.
Die Mehrheit der Länder mit Residenzbesteuerung haben keine C F C Rules, aber 45
Staaten haben sie, darunter so wichtige wie:
Deutschland
Österreich
Dänemark
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Italien
Portugal
Schweden
Spanien
Ungarn

Interessanterweise hat die Schweiz hat keine Außensteuergesetze. Aber auch:
Belgien
Bulgarien
Luxemburg
Irland
Niederlande
Rumänien
Slowakei
Tschechien
Außereuropäische Länder ohne CFC Rules sind unter anderem:
Chile
Ecuador
Hong Kong
Indien
Kolumbien
Malaysia
Mauritius
Panama
Paraguay
Philippinen

Um die Sache kompliziert zu machen, gibt es aber auch Staaten ohne C F C Rules, wo man trotzdem Einkommenssteuern auf das Welteinkommen abführen muss. Um das zu vermeiden, sollte man Länder wählen, die Auslandseinkommen grundsätzlich nicht
besteuern, beispielsweise Paraguay oder die Philippinen.
Mehr Details über Länder mit sehr strikten, weniger strikten und laschen
Außensteuergesetzen finden Sie auf dem Blog staatenlos.ch.

Inlandsbesteuerung
Etwa 40 Staaten praktizieren die Inlandsbesteuerung oder Territorialbesteuerung. Sie
bietet Personen, die ortsunabhängig arbeiten können wie z.B. Berater, Vermittler,
Schriftsteller, Komponisten, Graphiker, Programmierer, Internet-Marketer usw., ganz
hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten.

Bei der Inlands- oder Territorial-Besteuerung wird nur dasjenige Einkommen besteuert,
das innerhalb des Wohnsitzlandes generiert wurde. Einnahmen, die man über eine
Auslandsfirma (Offshore-Firma mit Sitz z.B. in Panama, Delaware, Hongkong, Belize
usw.) generiert, müssen dagegen ganz legal nicht versteuert werden. Denn die
juristische Person, also die Offshore-Firma, hat ihren Sitz im Ausland und erzielt ihre
Einnahmen und Gewinne im Ausland. Als Offshorefirmen-Inhaber hat man aber Zugriff
auf die steuerfreien Auslandseinnahmen und kann sie auch im Inland ausgeben. Ob
Ausschüttungen und Dividenden bei der Einkommensteuer deklariert werden müssen,
kann eventuell möglich sein und muss vor Ort abgeklärt werden.

Aber Achtung! Einnahmen z.B. eines Internet-Marketers, Honorare eines Freiberuflers
usw. gelten als Inlands-Einkommen, auch wenn seine Kunden im Ausland sitzen, seine
Ebooks beispielsweise in Deutschland verkauft werden etc. Denn weil er keine
Offshorefirma davor geschaltet hat, ist die Person selbst steuerpflichtig, wenn sie sich
mehr als 182 Tage im Jahr im Gastland aufhält. Aber auch hier gibt es wieder
Ausnahmen. Beispielsweise in Paraguay und den Philippinen ist keine Offshorefirma
notwendig. Beachten Sie aber, dass sich die gesetzlichen Grundlagen in die eine wie die
andere Richtung kurzfristig ändern können und Sie deshalb den aktuellen Stand Ihres
Wunschlandes recherchieren müssen.

Die Territorial-Besteuerung wird u.a. in folgenden Ländern angewandt:
Georgien
Guatemala
Hong Kong
Malaysia
Namibia
Nicaragua
Panama
Paraguay
Philippinen

Keine Individual-Besteuerung
Alles sehr kompliziert? Einfacher wird es mit den 23 Staaten, die überhaupt keine direkte
Besteuerung ihrer Bürger und Residenten kennen, d.h. hier gibt es vor allem keine
persönliche Einkommenssteuer. Auch Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer sind in der
Regel nicht vorhanden. Diese Länder finanzieren sich meist durch indirekte Steuern wie
Mehrwertsteuer und Zölle. Diese sind in alphabetischer Reihenfolge:

Bahamas
Bahrain
Bermuda
British Virgin Islands (Britische Jungferninseln)
Brunei
Cayman Islands (Kaiman-Inseln)
Katar
Kuwait
Malediven
Monaco
Nauru
Norfolk-Inseln
Oman
Pitcairn
Somalia
St. Barth (Saint-Barthelemy)
St. Kitts and Nevis
Türks and Caicos
Vanuatu
Vatikanstaat
Vereinigte Arabische Emirate (Dubai etc.)
Wallis und Futuna
Westsahara
Nähere Infos zu jedem Land siehe Blog staatenlos.ch

Non-Dom-Besteuerung
Die Non-Dom-Besteuerung ist eine angelsächsische Spezialität. Sie gibt es nur in einer
Handvoll Ländern, nämlich Großbritannien und ehemaligen britischen Territorien wie
Irland, Zypern und Malta.
Sie ist ein Hauptgrund, warum so viele reiche Ausländer ausgerechnet in London leben.
Die Einzelheiten über den Non-Dom-Trick lesen Sie kostenfrei in diesem externen
Artikel.

Staatsbürger-Besteuerung
Eigentlich gibt es noch ein fünftes Prinzip der Besteuerung, und die Bürger der beiden
Staaten, die es anwenden, tun mir eigentlich ein bisschen leid: Die USA und Eritrea
besteuern Ihre Untertanen nämlich nach dem Passport-Prinzip. Das heißt: Wer auch
immer ein US- bzw. Eritrea-Pass hat, hat gefällig Steuern zu zahlen, selbst wenn er in
einer Steueroase lebt. Ein Entrinnen gibt es nur, wenn man die Staatsangehörigkeit
wechselt.

Das vielleicht prominenteste Beispiel ist Pop-Star Tina Turner, die 2013 die Schweizer
Staatsbürgerschaft annahm. Pro Jahr tun es ihr rund 3.000 Amerikaner nach, die im
Ausland leben. Sie zahlen lieber die inzwischen auf 2.350 Dollar gestiegene Pass-
Rückgabe-Gebühr. ..
Dennoch ist der amerikanische Fiskus hartnäckig: Nach dem Wechsel muss man noch
10 Jahre lang US-Steuererklärungen abgeben…
Und noch etwas macht den US-Fiskus mehr als unsympathisch: Auch nach beendeter
US-Staatsbürgerschaft bleibt die Erbschaftssteuerschuld bestehen, falls der Erbe ein
US-Amerikaner ist…

Sonderfälle
Sie möchten auswandern, aber das neue Gastland soll Ihnen nicht nur schönes Wetter
und Steuervorteile, sondern auch europäische Kultur und einen coolen Lifestyle bieten?
Dann kann Portugal für Sie genau richtig sein, wenn Sie bereits Rentner sind. Hier
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Totale Steuerfreiheit als Perpetual Traveller
Ein Perpetual Traveller ist wörtlich übersetzt ein „ständig Reisender”. Zugrunde liegt die
Tatsache, dass Touristen in keinem Land der Welt eine Steuerpflicht auslösen, auch nicht
in einem Hochsteuerland. Das bedeutet aber nicht, dass man permanent auf Achse sein
muss. Schon drei Orte/Länder auf der Welt, die Ihnen zusagen, genügen.

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