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Ehelosigkeit der Priester

Im hohen Mittelalter vollzog sich in der Westkirche im Zuge der Kirchenreformen des 11. Jahrhunderts der Übergang vom Enthaltsamkeitszölibat zum allgemein verbindlichen Ehelosigkeitszölibat der Priester. Im Jahre 1022 ordnete Papst Benedikt VIII. auf der Synode von Pavia gemeinsam mit Kaiser Heinrich II. an, dass Geistliche künftig nicht mehr heiraten durften. Verstöße gegen den Zölibat wurden mit Kirchenstrafen belegt, und bereits verheirateten Geistlichen sollten Amt und Besitz entzogen werden.

Als Begründung spielte vor allem die kultische Reinheit eine Rolle, da es für Priester üblich wurde, die Heilige Messe täglich zu zelebrieren. Von Bedeutung war in diesem Prozess aber auch die Tatsache, dass bei verheirateten Klerikern Kirchenbesitz an deren Kinder vererbt worden wäre. Festgelegt wurde daher auch, dass die Kinder der Kleriker als Kirchenhörige unfrei waren. 1031 wurde es auf der Synode von Bourges allen Gläubigen verboten, einen Kleriker oder dessen Kinder zu heiraten. Zur Zeit von Nikolaus II. verbot die Lateransynode von 1059 jenen Priestern, denen ein notorisches Konkubinat nachgewiesen werden konnte, die Zelebration der Heiligen Messe.

In Deutschland wagten allerdings nur wenige Bischöfe, die römischen Dekrete zu verkünden. Der Bischof von Passau wäre vom Klerus beinahe gelyncht worden und wurde schließlich vertrieben.

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