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⚔️ Komturei Halberstadt (Deutschland)

An diesem Ort im heutigen Bundesland Sachsen-Anhalt befand sich wahrscheinlich die älteste nachweisbare Komturei des Templerordens in Mitteldeutschland. Die ersten Nachrichten zum Wirken des Ordens hier sind in den Zeitraum von 1201 bis 1208 einzuordnen. Konrad von Krosigk, seit 1201 Bischof von Halberstadt, schloss sich in Venedig dem Heer des Vierten Kreuzzugs an, der in der Eroberung von Konstantinopel gipfelte. Der Bischof brachte von dieser Unternehmung nicht nur wertvolle Reliquien nach Halberstadt, sondern beschloss in deren Folge auch, die Templer hier anzusiedeln. 1205 übereignete Bischof Konrad dem Templerorden das Haus des heiligen Burchard (Schmitt S. 148, Widmer, S. 3, Lehmann/Patzner, S. 46)

Im Jahr 1208 erfolgte auf Veranlassung Bischof Konrads ein Gütertausch zwischen den Zisterzienserinnen, denen der Bischof bei ihrer Einführung in seine Diözese im Jahr 1206 Kloster und Kirche von St. Jakob innerhalb von Halberstadt zugewiesen hatte, und dem an den Templerorden bisher überlassenen Haus, bei der Kirche St. Thomas. Anlässlich dieses Gütertausches wird die Niederlassung der Templer im Haus des Heiligen Burchard als bei der Kirche St. Thomas vor den Stadtmauern gelegen beschrieben (Urkundenbuch der Stadt Halberstadt Seite 18 Nr. 16). Das bedeutet also, dass hier Güter innerhalb der Stadtmauern (Zisterzienserinnen) gegen Güter außerhalb der Stadtmauern (Templerniederlassung) getauscht wurden. Die vom Bischof Konrad darüber ausgestellte Urkunde gibt auch Hinweise zum damaligen Stand der Organisation des Templerordens in Deutschland.
So existierte zu Beginn des 13. Jh.s noch keine selbständige Ordensprovinz für die deutschen Besitzungen – die Genehmigung für den Gütertausch muss in Frankreich eingeholt werden; für Deutschland amtiert lediglich ein Provisor.

Der durchgeführte Gütertausch erfolgte jedoch nicht ohne Schwierigkeiten. Denn kaum war ein Streit zwischen den Templerbrüdern und dem Zisterzienserinnenkloster wegen einiger Güter auf dem Langensteiner Felde, zu Neindorf und an dem Flüsschen Holzemme dahin gehend geschlichtet worden, dass die Nonnen im Besitz der Güter bleiben durften, dafür den Templern aber 20 Mark Entschädigung zu zahlen hatten, brachen neue Differenzen auf. So beschuldigte Goswin, Probst des Nonnenklosters, die Templer, sie hätten beim Verlassen ihres bisherigen Hauses verschiedene kirchliche und weltliche Gegenstände widerrechtlich mitgenommen, was von den Beklagten jedoch bestritten wurde. Bischof Friedrich von Halberstadt beschloss, den Streitfall mittels der Feuerprobe zu regen. Hierbei ist allerdings merkwürdig, dass nicht die Beschuldigten, zum Beweis ihrer Unschuld die Probe erbringen mussten, sondern der Probst Goswin als Ankläger. Dem zeitgenössischen Bericht zufolge habe er sogar bereitwillig am 14.07.1214 glühende Eisen vom Altar des Heiligen Stephan durch das Kirchenschiff des Doms zum Marienaltar getragen. Als der Probst unverletzt blieb, hätten die Templer ihre Schuld eingestanden (Urkundenbuch der Stadt Halberstadt S. 23 Nr. 19 u. S. 426 – 42, Nr. 478) Die diesen Sachverhalt wiedergebenden Urkunden werden infolge einiger Unstimmigkeiten nicht nur von Ledebur (1835) als “höchst merkwürdig” bezeichnet, sondern auch vom Herausgeber des Urkundenbuches von Halberstadt, Dr. Gustav Schmidt, als unecht oder zumindest schlecht kopiert befunden.

Die Templerniederlassung in Halberstadt bestand aus einem Komplex von Gebäuden. Dazu kam im Laufe der Zeit ein sehr ausgedehnter Besitz in der gesamten Umgebung.

I. Klein- Quenstedt = Güter siehe dort
II. Ergstedt = Hofstätte und Land siehe dort
III. Niendorf = Besitzungen siehe dort

Die Existenz der Niederlassung in Halberstadt endete am 26.04.1306, als Provinzmeister Friedrich von Alvensleben aus Gründen der Finanznot des Ordens den dortigen Hof mit allen dazu gehörigen Gütern an die Brüder von Vrekeleben für 950 Mark Stendaler Silber verkaufte. (Urkundenorignal: Landeshauptarchiv Sachsen- Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. U 8 Stadt Halberstadt, ihre Kollegialstifte, Kirchen, Klöster und Hospitäler,N Nr. 03)
Die Verkaufsurkunde zeigt den seit Gründung der Komturei angewachsenen Besitz (Ledebur, S. 257 – 261) :

I. eine Hufe im Flurbezirk Halberstadt
II. zwei Hufe in Wehrstede
III. eine Mühle samt Weidenschlägen, Äcker und Wiesen in
Widecke
IV. diverse Hofstätten, eine Mühle usw. in Groß- Quenstedt
V. zwei Hufen und eine Hofstätte in Klein- Quenstedt
VI. je eine Hufe in Ober- und Unter- Ronstedt
VII. vier Hufe in Wiboye
VIII. zwei Hufe und eine Hofstätte in Klein- Harsleben
IX. eine Hufe und eine Hofstätte in Erchstedt
X. eine Hufe und eine Hofstätte in Ströbeck
XI. der Zehnt von zwanzig Hufen in Niendorf

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