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Müssen Rentner in Deutschland Steuern zahlen?

Im Jahr 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt, was zum neuen Alterseinkünftegesetz führte, nach welchem die Renten seit 2005 besteuert werden. Demnach gilt folgendes:

Wer im Jahr 2005 oder früher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezog, unterliegt mit diesen Renteneinkünften einem steuerpflichtigen Anteil von 50%. Auf dieser Basis wird dann ein Rentenfreibetrag ermittelt, der Jahr für Jahr angesetzt wird.

Der Besteuerungsanteil ist abhängig vom Jahr des Rentenbeginns und steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte und danach um jeweils einen Prozentpunkt auf schließlich 100% im Jahr 2040 an.

Gleichzeitig werden die während der Erwerbsphase in die Altersvorsorge eingezahlten Beiträge für jeden Erwerbstätigen jedoch allmählich von der Einkommensteuer freigestellt.

Wer muss Steuern zahlen?
Ob Seniorinnen und Senioren eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Hierzu gehören nicht nur Renteneinkünfte, sondern auch weitere Einnahmen, zum Beispiel Mieteinnahmen oder eine Betriebsrente.

Eine Einkommensteuererklärung wird immer dann verlangt, wenn ein Rentner mit seinen Einkünften den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Renten sind dabei teilweise steuerfrei (bis zu 50 %).

Der steuerfreie Teil der Renten hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Von der steuerpflichtigen Rente können noch Werbungskosten und Sonderausgaben abgesetzt werden.

Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2022 EUR 9.984 bzw. das Doppelte für Verheiratete und verpartnerte Rentner.

Die maximale Höhe der steuerunbelasteten Jahresbruttorente in den aktuellen Veranlagungszeiträumen kann den unten zum Download bereitgestellten Übersichten zur Rentenbesteuerung entnommen werden.

Da Rentner je nach Jahr des Rentenbeginns unterschiedlich hohe Besteuerungsanteile haben, werden in den Spalten für jeden Rentnerjahrgang die maximal steuerfreien Renten im Jahr 2013 bzw. 2014 aufgeführt. Die Angaben gelten für alleinstehende Rentner, die keine anderen Einkünfte beziehen. Die Durchschnittsrente bleibt damit steuerfrei.

Seniorinnen und Senioren werden also wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger nach dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit besteuert. Eine gleiche Behandlung ist eine Frage der Gerechtigkeit.

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