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Stärkere Auflagen für Gottesdienste

Dass in Deutschland die Maßnahmen gegen Corona am Dienstag verschärft worden sind, betrifft auch die Kirchen. Sie müssen künftig ihre Gottesdienste mindestens zwei Werktage vorher beim zuständigen Ordnungsamt anmelden – es sei denn, dass sie mit den Behörden eine allgemeine Absprache getroffen haben.
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Nach der Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer wurde bekannt, dass Kirchgänger bis Mitte Februar an ihrem Platz in der Kirchenbank eine medizinische Atemschutzmaske tragen müssen. Weiterhin gilt, dass Gesang in der Kirche verboten ist und der Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn strikt einzuhalten ist.

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