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Was versteht man unter Staatsbankrott?

Im Unterschied zu einem Unternehmensbankrott ist der „Staatsbankrott”
ein relativ schillernder Begriff. Eine sinnvolle Definition
lautet:
„Ein Staatsbankrott liegt vor, wenn ein Staat teilweise seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. ”

Allerdings ist auch damit noch herzlich wenig gesagt. Wenn ein
Unternehmen bankrott ist, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet.
Wenn ein Staat bankrott ist, geschieht bekanntlich nichts dergleichen.
Die betroffenen in- und ausländischen Bürger, deren Ansprüche
nicht erfüllt werden, haben keinerlei Handhabe, dagegen
vorzugehen – außer eine Revolution bzw. einen Krieg anzuzetteln,
was sie ihrem eigentlichen Ziel aber kaum näher bringen wird. Aus
Sicht der (potenziell) Betroffenen stellt sich der Staatsbankrott als
ein mehr oder weniger großer Vermögensverlust dar. Aus Sicht des
Bürgers und Anlegers müssen wir den Staatsbankrott also unter
dem Gesichtspunkt analysieren, wer welche Verluste erleiden wird.
Aufgrund der oben eingeführten Trennung zwischen externen und
internen Staatsschulden gibt es zwei analytisch klar zu trennende
Verlierer. Wenn der Staat sich entscheidet, seine externen Schulden
nicht mehr zu bedienen, erleiden die Besitzer der Staatsanleihen
entsprechende Verluste. Bricht der Staat hingegen bestehende
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Zahlungsversprechungen im Bereich seiner internen Verschuldung,
dann erleiden jene Bürger Verluste, die Ansprüche aus den
Sozialversicherungssystemen haben.

Eine „elegante” Methode, um beide Gruppen gleichermaßen zu
treffen, ergibt sich aus der Möglichkeit, zu inflationieren. In diesem
Fall werden sämtliche Zahlungsversprechen nominal erfüllt,
allerdings mit drastisch entwertetem Geld. Dieser offensichtliche
Betrug am Bürger wurde während der deutschen Hyperinflation
der 1920er Jahre übrigens per Gerichtsurteil für rechtens erklärt.
Der Zahlungsanspruch der Bürger, so die Meinung der Richter,
sei kein Anspruch auf reale Werte, kein Anspruch auf Kaufkraft,
sondern lediglich ein nominaler.
„ Wes Brot ich ess’, des’ Lied ich sing’… “

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