Gilt das eigentlich noch?
„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.”
(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)
„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.”
(Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906)