Templer Pfarreien
Bericht eines Bruders des Ordens
Als Bruder des Tempels schreibe ich über eine Sache, die uns über Jahrzehnte hinweg ebenso Nutzen wie Anfechtung gebracht hat: die Pfarreien, die unserem Orden anvertraut wurden oder die wir selbst gründeten. Kaum ein anderes Feld führte so häufig zu Spannungen mit der Ortsgeistlichkeit und den Bischöfen wie dieses.
Unser Orden erhielt zahlreiche Pfarreien mitsamt ihren Pfarrkirchen durch fromme Schenkungen. Edle Herren, aber auch einfache Gläubige, übergaben sie uns zum Heil ihrer Seelen und im Vertrauen auf unsere Aufgabe, Kirche und Christenheit zu schützen. Daneben kam es vor, dass wir selbst Pfarreien gründeten, insbesondere dort, wo zuvor keine ausreichende seelsorgliche Versorgung bestand oder wo unsere Kommenden zu geistlichen Mittelpunkten heranwuchsen.
Mit den Pfarreien waren Einkünfte verbunden. Zahlungen bei Eheschließungen, Taufen und Begräbnissen sowie freiwillige Spenden der Gläubigen flossen nun an den Orden. Diese Mittel dienten nicht persönlichem Gewinn, sondern der Erfüllung unseres Auftrags: der Verteidigung des Heiligen Landes und der Unterstützung unserer Brüder. Dennoch empfanden viele Ortskirchen diese Entwicklung als Verlust, da ihnen Einnahmen entzogen wurden, die sie zuvor als ihr gutes Recht betrachtet hatten.
Besonders heikel war die Frage der Pfarrerernennung. Zwar setzten wir Geistliche ein, die nicht zwingend dem Orden angehören mussten, doch pochten wir darauf, dass diese Ernennungen allein in unserer Zuständigkeit lagen. Die Bischöfe der Diözesen verlangten hingegen ein Mitspracherecht, wie es kirchlicher Gewohnheit entsprach. Wir aber beriefen uns auf unsere Exemtion, die uns direkt dem Papst unterstellte und uns von der bischöflichen Gerichtsbarkeit befreite. Aus dieser unterschiedlichen Auffassung erwuchsen zahlreiche Konflikte.
Nicht minder umstritten war die Weihe unserer Kirchen. Da wir berechtigt waren, auch auswärtige Bischöfe zur Weihe heranzuziehen, geschah es zuweilen ohne Zustimmung des zuständigen Ortsbischofs. Was aus unserer Sicht rechtmäßig war, erschien den Diözesanoberen als schwerer Eingriff in ihre Rechte und Würde – ein weiterer Anlass zu Streit.
In vielen Fällen suchten beide Seiten pragmatische Lösungen. Es wurden detaillierte Vereinbarungen geschlossen, die festlegten, wie Einkünfte verteilt, Pfarrer eingesetzt oder liturgische Rechte ausgeübt werden sollten. Bisweilen verlangte ein Abt oder Bischof sogar einen Treueeid des zuständigen Templerkomturs. Solche Regelungen standen jedoch im Widerspruch zu unserer Ordensregel und zu den päpstlichen Verfügungen, die uns seit dem Jahr 1139 ausdrücklich Schutz und Unabhängigkeit zusicherten.
Andere Abmachungen betrafen das kirchliche Leben der Gläubigen. So wurde festgelegt, an welchen hohen Festtagen die Gemeinde einer Templerpfarrkirche an Prozessionen der übrigen Kirchen der Diözese teilnehmen sollte. Diese Prozessionen waren nicht nur Ausdruck gemeinsamer Frömmigkeit, sondern auch Gelegenheiten, bei denen Spenden gesammelt wurden – ein weiterer sensibler Punkt im Ringen um Rechte und Einkünfte.
Rückblickend sei festgehalten, dass all diese Auseinandersetzungen weltlicher und kirchenrechtlicher Natur waren. In den Streitigkeiten zwischen uns Templern und der Ortsgeistlichkeit spielte der Vorwurf der Häresie keine Rolle. Dieser trat erst viel später in anderem Zusammenhang auf. Unsere Konflikte entsprangen nicht falschem Glauben, sondern dem schwierigen Nebeneinander von Ordensprivilegien, bischöflicher Autorität und den wirtschaftlichen Realitäten des kirchlichen Lebens.
So waren die Templerpfarreien zugleich Quelle des Segens und Anlass zum Zwist – ein Spiegel der Spannung zwischen idealem Auftrag und gelebter Wirklichkeit innerhalb der Kirche unserer Zeit.
