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Woran erkennt man eine gute Arztpraxis

Erhalte ich ohne Probleme Zugang zu meinen Patientenunterlagen?
Sie dürfen und sollen über Ihre Erkrankung und deren Behandlung Bescheid wissen. Sie haben das Recht auf Einsichtnahme in Ihre Patientenakte. Es kann auch der Fall sein, dass Sie Befunde und Unterlagen aus der Praxis für eine andere Arztpraxis oder eine Klinik brauchen. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:
Einsichtnahme
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ermöglicht Ihnen auf Verlangen den Einblick in Ihre Patientenunterlagen4. In Ausnahmefällen kann die Einsicht eingeschränkt sein, nämlich wenn erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter dem entgegenstehen.
• Auf Ihren Wunsch hin stellt Ihnen Ihre Praxis eine Patientenquittung aus. Auf dieser sind die erbrachten ärztlichen Leistungen und deren Kosten verständlich für Sie zusammengestellt.
Mitnahme
• Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie eine Kopie oder eine elektronische Abschrift Ihrer Patientenakte. Die entstandenen Kosten müssen Sie jedoch selbst tragen.
• Um Doppeluntersuchungen zu vermeiden, können Sie sich Ihre Röntgenbilder in der Praxis ausleihen.
• Auf Wunsch erhalten Sie einen zusammenfassenden Arztbrief mit allen Fakten, die in Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung wesentlich sind. Das kann wichtig sein, wenn Sie eine längere Urlaubsreise machen und am Urlaubsort ärztliche Hilfe benötigen. Diese Leistung ist gebührenpflichtig.

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