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Kardinäle müssen künftig vor Vatikangericht erscheinen

Wenn ein Kardinal oder ein Bischof von der vatikanischen Staatsanwaltschaft angeklagt wird, muss er künftig wie alle anderen vor dem Vatikantribunal erscheinen. Das hat Papst Franziskus angeordnet.

Der Vatikan veröffentlichte an diesem Freitag ein neues „Motu proprio“ des Papstes. Mit dieser Verfügung ändert Franziskus die bisherigen rechtlichen Vorgaben für Prozesse gegen Kardinäle und Bischöfe.

Zwar kommt ein Prozess gegen sie auch künftig nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Papstes zustande. Doch ist nicht mehr, wie bislang, ein von einem Kardinal geleitetes Kassationsgericht für einen solchen Prozess zuständig, sondern das Vatikantribunal, das prinzipiell mehrere Instanzen vorsieht.

Die Verfügung ändert in diesem Punkt das im März letzten Jahres promulgierte, rechtliche Regelwerk der Vatikanstadt – konkret wird Artikel 24 gestrichen. Franziskus zitiert im „Motu proprio“ eine Ansprache, die er am 27. März zur Eröffnung des Gerichtsjahres im Vatikan gehalten hat. Darin betonte er „die Gleichheit aller Mitglieder der Kirche, ihre gleiche Würde“.

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