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Was Weihbischof Athanasius Schneider von der Freimaurerei hält

Er spricht hier von der “Freimaurer-Religion” als satanische Sekte.
“Starker Tabak”! Ich habe nie gehört, dass irgendwer die Freimaurerei
als Religion bezeichnet.

Der Weihbischoff im Original: “Das Wesen der Freimaurer-Religion besteht in der Perversion. Das heisst in der Umdrehung der von Gott gegebenen Schöpfungsordnung. In der Übertretung der Gesetze Gottes sehen die Hochgrad-Freimaurer den wahren Fortschritt der Menschheit.”

Nach dem 1917 in Kraft getretenen Grundgesetz der Katholischen Kirche, dem ‘Codex Iuris Canonici’ durfte ein Katholik kein Freimaurer sein. Verstieß er dagegen, galt er automatisch (ipso facto) als exkommuniziert.

Doch 1983 wurde ein überarbeiteter Codex publiziert. In diesem wurden die Freimaurer nicht mehr ausdrücklich erwähnt. Von Exkommunikation ist nach dem geänderten Text nur noch bedroht, wer “kirchenfeindlichen Vereinigungen” angehört. Es bleibt also heute der Interpretation (nationaler Bischofskonferenzen) überlassen, ob die Freimaurerei “kirchenfeindlich” sehen. Für diese Änderung hatte sich in den Beratungen über den neuen Codex unter anderem der Wiener Kardinal Franz König sehr eingesetzt.

Zur Überraschung und Enttäuschung Vieler geschah dann aber am 27. November 1983 zeitgleich mit der Veröffentlichung des neuen Codex folgendes: Die offizielle vatikanische Zeitung „Osservatore Romano“ publizierte eine „Kurze Erklärung der Glaubenskongregation“, unterzeichnet von Joseph Kardinal Ratzinger, dem Chef dieser Kongregation. Darin heisst es:

„ … Das negative Urteil der Kirche über die Freimaurervereinigungen bleibt unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Zustand schwerer Sünde und können nicht zur hl. Kommunion hinzutreten … Den Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äussern, das das oben Bestimmte ausser Kraft setzt … Papst Johannes Paul II. hat diese Erklärung … bestätigt und ihre Veröffentlichung angeordnet.“ 

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