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Woran erkennt man eine gute Arztpraxis

Bezieht meine Ärztin/mein Arzt mich und meine Wünsche in alle Entscheidungen ein?
Sie haben nach sorgfältiger Aufklärung das Recht, über Art und Umfang einer medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Dabei spielen Ihre persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände eine wichtige Rolle. Sie können also selbst entscheiden, ob eine Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wird oder nicht. Außerdem haben Sie das Recht, sich auch gegen einen ärztlichen Rat zu entscheiden. Daher sollten Sie auf Folgendes achten:
Gemeinsam entscheiden
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fragt Sie, welche Erwartungen, persönlichen Wertvorstellungen und Wünsche Sie selbst an eine Behandlung haben. Diese werden ernst genommen.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klärt mit Ihnen ab, ob und wie Sie an Entscheidungen über Untersuchungen und Behandlungen beteiligt werden möchten.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt motiviert Sie dazu, Entscheidungen über erforderliche Maßnahmen gemeinsam zu treffen.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt respektiert es aber auch, wenn Sie eine Entscheidung alleine treffen möchten.
• Wenn Sie eine Entscheidung lieber Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt überlassen möchten, wird Ihnen die Vorgehensweise trotzdem verständlich erklärt und begründet. Bei der Entscheidung werden Ihre Vorstellungen, Ängste, Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erkundigt sich, ob Ihre persönlichen Lebensumstände oder Ihr Beruf eine Behandlungsmethode auch zulassen.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt akzeptiert es, wenn Sie einem Behandlungsvorschlag nicht zustimmen oder Bedenken in Bezug auf die ärztliche Empfehlung äußern.
• Sie haben nicht den Eindruck, in eine bestimmte Richtung gedrängt zu werden, wenn Entscheidungen über Untersuchungen oder Behandlungen anstehen.
• Ihre Ärztin oder Ihr Arzt lässt Ihnen – wenn das möglich ist – ausreichend Bedenkzeit bei wichtigen Entscheidungen.
• Manchmal kann es sinnvoll sein, eine gewisse Zeit abzuwarten, bevor mit einer Behandlung begonnen wird. In manchen Fällen ist eine Behandlung auch nicht erforderlich. Wenn das zutrifft, erklärt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihnen das so, dass Sie nicht das Gefühl haben, es wird nichts für Ihre Gesundheit getan.
• Wenn Sie es wünschen, können Sie Familienangehörige oder enge Vertraute in eine Beratung und/ oder Aufklärung einbeziehen.

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