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Ein Vorbild für die SteuerWÜSTEN

Der jeweilige Fürst von Liechtenstein bekommt für seine vielfältigen und aufwendigen Aufgaben als Landesfürst vom Staat keinen einzigen Franken. Auch die Finanzierung seines Hofstaates und den Unterhalt seiner Ländereien muss er aus eigener Tasche bezahlen. Umgekehrt sind Fürst und Erbprinz die einzigen Menschen im Land, die von der Steuerpflicht befreit sind.
In Liechtenstein gibt es so manchen Reichen. Wenn einer z.B. Aktien, Liegenschaften oder Kunst im Wert von 1 Mrd Franken besitzt, muss er jährlich rund 8 Mio SFR Steuern zahlen. Der Fürst hat aber ein geschätztes Privatvermögen von 5 Mrd, die laut Artikel 4 des Steuergesetzes steuerfrei sind.

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